Angelscheine und Regelungen
BOOTSVERLEIH FLENSBURGER FÖRDE
Fischereigesetze Schleswig-Holstein
Die Fischereigesetze Schleswig-Holstein bieten den Grundstein und zugleich ein umfangreiches Regelwerk für alle Angler.
Neben den eigentlichen Zugangsvoraussetzungen sind dort auch der Gewässerschutz und die Schonzeiten geregelt. In den letzten Jahren kam es zu zahlreichen Überarbeitungen. Aus diesem Grunde sollte immer wieder ein Blick in die Fischereigesetze Schleswig-Holstein geworfen werden.
Urlauber aus anderen Bundesländern
Die Fischereigesetze Schleswig-Holstein sagen mittlerweile ebenfalls aus, das auch Angelscheine aus anderen Bundesländern (z.B. bei Urlauber) in vollem Umfang anerkannt werden.
Wer als Urlauber jedoch über keinen Angelschein bisher verfügt, kann einen Urlauberangelschein einmalig für 28 Tage beantragen. Zusätzlich fallen 10 Euro für die Fischereiabgabe an. Zuständig sind auch hierbei die Fischereibehörden am Wohnungsort.
Wo bekomme ich Angelscheine?
In der Maasholmer Gemeindeverwaltung und in der Segelkiste (Hotel) gibt es Angelscheine gegen Gebühr.
Ordnungsamt Gelting Tel.: 04632/ 84 91 91