ALLGEMEINE REGELN
ALLES WICHTIGE RUND UM SICHERHEIT
Unsere allgemeinen Regeln beim Ausleihen der Motorboote
Bitte denken Sie daran, dass ihr Handeln im Einklang mit der Natur steht.
Eine stete Achtsamkeit auf Mensch und Natur sollte auf dem Wasser die höchste Priorität haben, daher besteht auch ein generelles Alkoholverbot bei Führung des Bootes.
Der Mieter wird in das An- und Ablegen eingewiesen und bestätigt dann, das er sich sicher fühlt das Boot zu führen und das An-und Ablegemanöver sicher auszuführen. Der Mieter verpflichtet sich am Übergabeort An- und Abzulegen. Ausnahmen müssen besprochen und schriftlich hinterlegt werden.
Auf der Ostsee ist das Befahren nur innerhalb der 3 Meilenzone gestattet (ca 6km). Das Land muss immer in Sicht bleiben und das Mobiltelefon bleibt aus Sicherheitsgründen eingeschaltet. Daher muss das Akku aufgeladen sein, so dass eine Erreichbarkeit gewährleistet ist.
Es wird der Flachwasserbereich gemieden und das Echolot muss zur Orientierung immer eingeschaltet bleiben.
Nach der Bootstour geben Sie das Boot bitte in einem sauberen und durchgewischten Zustand wieder ab, da wir sonst eine Reinigungsgebühr von 25,- € berechnen müssen.
Die Mieter benutzen die Steganlagen auf eigene Gefahr.
Bei aufkommendem Nebel und schlechtem Wetter und Wind über Stärke 4 (Erläuterungen bei Einweisung) ist sofort zum Hafen zurück zu kehren. Die führerscheinfreien und führerscheinpflichtigen Boote sind mit 500,00 € Selbstbeteiligung vollkaskoversichert.
Wo muss ich die Fischereiabgabe bezahlen?
Laut Fischereigesetze Schleswig-Holstein können Sie dafür direkte Marken erwerben.
Entweder direkt bei den Fischereibehörden (meist bei den Ordnungs- und Bürgerämtern angesiedelt) oder Sie können diese Karten dort auch direkt per Versand bestellen. Doch auch Angelgeschäfte, Hotels und auf den Angelkuttern erhalten Sie diese direkt gegen Bezahlung.
Zusätzlich kann unter Umständen eine weitere Erlaubniskarte erforderlich sein, die Sie zum zeitlich befristeten Angeln an einem bestimmten Gewässer berechtigt.
Wer weitere Fragen für die Fischereigesetze Schleswig-Holstein und einzelne Bedingungen hat, kann sich dafür auch direkt an die oberste Fischereibehörde des Bundeslandes wenden:
Oberste Fischereibehörde des Landes Schleswig-Holstein
Herr Dr. Roland Lemcke
Tel. 0431 / 988 4973
roland.lemcke@melur.landsh.de
Für das Angeln an den Binnengewässern und der Ostseeküste ist immer ein gültiger Fischereischein und eine Angelkarte für diese Gewässer nötig.
Über das Serviceportal des Landes Schleswig-Holstein können Sie die Fischereiabgabe auch online entrichten oder einen Urlaubsfischereischein online kaufen.
Begegnung mit der Großschifffahrt
Es ist besondere Vorsicht bei der Begegnung mit der Großschifffahrt geboten. Damit sind Container- und Passagierschiffe gemeint. Sollte sich ein derartiges Schiff von hinten nähern, können Sie es nicht hören. Deshalb regelmässig nach hinten umsehen.
Die Großschifffahrt hat immer Vorrang. Ein Fracht- oder Passagierschiff kann Ihnen nicht ausweichen. Diese Schiffe haben einen Brems- bzw. Anhalteweg von mehreren Kilometern. Kommt Ihnen ein derartiges Schiff entgegen oder möchten Sie ein solches überholen, achten Sie auf Sog und Wellenschlag des Schiffes. Suchen Sie festen Halt im Boot und halten Sie Kinder fest. Deshalb immer ausreichend Abstand halten.
Halten Sie – auch in Ihrem eigenen Interesse – die Regeln ein. Sicherheit für Sie und andere steht an erster Stelle. So erleben alle eine wunderbare Zeit auf dem Wasser.
Bootsfahrregeln Bootsverleih Flensburger Förde – Björn Weide
Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass niemand gefährdet, geschädigt oder behindert wird.
● Informieren Sie sich vor dem Ablegen über die Wetterentwicklung und mit Hilfe von nautischen Unterlagen (z.B. See- oder Wasserstraßenkarten) über das zu befahrene Gebiet.
● Fischnetze und Reusen sind besonders gekenntzeichnet und weiträumig zu umfahren.
● Halten Sie immer Ausguck, um Zusammenstöße zu vermeiden und Notlagen anderer zu erkennen, um dann Hilfe leisten zu können.
● Die Crew muss eingewiesen werden, damit sie auch ohne den Schiffsführer ein Person-über-Bord-Manöver fahren kann.
● Bei allen Booten mit Motor muss die Not-Stopp-Leine angelegt werden.
● Nehmen Sie Ihre Sitzplätze so ein, dass das Boot bei Geradeausfahrt gerade im Wasser liegt.
● Beladen Sie das Boot nicht einseitig.
● Niemals mit Vollgas losfahren, Anlegestege werden ohne Wellenschlag verlassen!
● Machen Sie sich langsam mit dem Boot vertraut.
● Beachten Sie: Ein Boot hat keine Bremse wie ein Auto. Zum punktgenauen Anhalten müssen Sie “Aufstoppen”.
● Fahren Sie an Hindernisse oder Anleger nur langsam heran.
● Immer einen ausreichenden Abstand zum Ufer halten.
● Genügend Abstand zu anderen Schiffen, Booten, Ruderbooten, Schwimmern, Bootsstegen und Anglern halten.
● Schwimmer oder Ruderer in kleineren Booten möchten nicht von Ihren Wellen überspült werden. Beim Vorbeifahren langsam fahren und keine Wellen erzeugen.
● Wasserfahrzeuge, welche aufeinander zukommen, weichen von sich gesehen nach rechts aus.
● Am Bootssteuer keinen Alkohol. Es gelten die gleichen Vorschriften wie im Straßenverkehr.
● Führen Sie für Notfälle immer Mobiltelefon mit vollem Akku mit sich!
Ausstattung der Boote
Anker mit Leine und Treibanker, Rettungswesten in allen Größen, Ankerball, Toplicht, Signalhorn, Verbandskasten, Ölfass, Echolot, Riemen und Dollen, Kompass, Schlepptrosse, Leuchtsignale, Not-Stop-Leine, Seekarte, Feuerlöscher und Reservekanister
Komfortausrüstung: wasserdichter Seesack, Sitzkissen, Kescher, Fischkiste und Kühlbox